Business Crime Control kommentiert die Auswahlentscheidung für Frankfurt als Sitz der Anti-Money-Laundry Authority (AMLA) und stellt die Frage:

Eine neue Anti-Geldwäsche-Behörde der EU in Frankfurt am Main – ein gutes Zeichen?

„Eine starke AMLA braucht auch einen starken, glaubwürdigen und nachhaltigen Standort.“

Das sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner, nachdem Frankfurt am 22.2.2024 das Rennen um den Zuschlag als Standort für die AMLA gewonnen hatte.

Während die 27 Regierungsvertreterinnen und -vertreter der EU am Ende geschlossen für Deutschland stimmten, sah es bei der gleichstarken Vertretung der EU-Parlamentarier fast vollständig anders aus. Von den 27 Parlamentarierinnen und Parlamentariern gab es nur 1 Stimme für den deutschen Standort. Und diese Stimme soll von der AfD gekommen sein, wie Medien berichten. Warum?

Viele EU-Parlamentarier hatten Deutschland Schwächen im Kampf gegen die Geldwäsche vorgeworfen und eine unzureichend ausgestattete Strafverfolgung moniert. Deutschland gilt sogar als einer der bevorzugten Rückzugsräume für kriminell erworbenes Geld.

Jan Diesteldorf und Markus Zydra gingen in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 22.2.2024 sehr ausführlich auf die Vorbehalte gegenüber Deutschland ein und verwiesen auf die hierzulande jährlich 100 Milliarden Euro an kriminell erwirtschafteten und über Immobilien, Firmen und Bankkonten wieder „gewaschenen“ Gelder. Gerade die ‚Financial Intelligence Unit‘ FIU habe durch Nichtaufklärungsskandale von sich reden gemacht.

Im Deutschlandbericht 2022 hätten die Experten des obersten internationalen Anti-Geldwäsche-Gremiums FATF beklagt, „dass Deutschlands zuständige Behörden viel zu wenig tun, um die Finanztransaktionen großer Verbrechersyndikate zu ermitteln und gerichtlich zu verurteilen.“

Der gemeinnützige Verein Business Crime Control fragt sich schon lange, ob „Standortförderung“ wichtiger ist als Kontrolle.

Bei seiner Jahrestagung 2023 zum Thema „Geldwäsche und Steuerbetrug – ein nicht zu lösendes Problem?“ kritisierte er, dass die Kontrolle selbst umstrittener Unternehmen der wohlwollenden „Standortförderung“ untergeordnet würden.

Die Steuerfahnderin Birgit E. Orths aus NRW (ihr Buch: „Als Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes“) und der Erste Kriminalhauptkommissar Dirk Peglow, Landesvorsitzender Hessen und Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e.V. sprachen von dem Vollzugsdefizit bestehender Kontrollmöglichkeiten. Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche werde von der Politik teilweise regelrecht behindert.

Als weiteren Grund für das Aufklärungsdefizit bei Geldwäsche sieht BCC die Privatisierung von Gemeingütern, was auch die Transparenz gefährdet. Intransparenz wiederum begünstigt Geldwäsche und Steuerbetrug. Transparenz dagegen erfordert eine „kriminalpräventive Mitbestimmung“ insbesondere der großen Konzerne.

„Auf diesem Hintergrund hat die Entscheidung für Deutschland doch auch etwas Gutes: Weil die neue Behörde den Weisungen der EU untersteht, könnte sie – rein rechtlich –  der deutschen Verfolgungsunwilligkeit endlich ein Ende bereiten! Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt“, sagte der Vorsitzende von BCC, Herbert Storn am 26.2.2024 in Frankfurt am Main.

Frankfurt a.M. 26.2.2024