Pressemitteilung                                                                                   Frankfurt 19.12.2025

Business Crime Control e.V. wünscht sich mehr öffentliche Aufmerksamkeit für „White Collar Crime“

Diesen Ausdruck benutzte die Vorsitzende Richterin Dr. Eva Distler bei der heutigen Urteilsverkündung des Strafprozesses gegen zwei Cum-Ex-Steuerstraftäter aus dem Frankfurter Bankermilieu und verglich sie mit einfachen Dieben. Diese „Weiße-Kragen-Kriminalität“ erfordert, wie die Richterin ausführte, ein hohes Maß an krimineller Energie und ist auf internationale Zusammenarbeit mit dem Bankensektor angewiesen. Der Schaden ist i.d.R. weit höher als beim gewöhnlichen Betrug und bei dem gegenwärtig die Medien beherrschenden Thema „Sozialbetrug“!

In diesem Cum-Ex-Fall wurden dem Staat 45 Millionen Euro Steuermittel in zwei Jahren mit nur 22 „trades“ entzogen, Steuern, die nie gezahlt worden sind.

Zwar ist ein Großteil der Mittel durch die involvierte niederländische Bank wieder zurückgezahlt worden, aber dafür mussten staatliche Organe auch jahrelang erhebliche Anstrengungen unternehmen – von den ermittelnden Behörden bis zu den Gerichten.

Typisch ist auch bei diesem Prozess, dass die kriminellen Machenschaften aus Anlass einer Betriebsprüfung bei der Fortis-Holding in 2011 aufgedeckt wurden, wie ein Steuerermittler im Prozess aussagte. Es ging um Aktientransaktionen aus 2008/2009. Bei diesen sei eine gezahlte Kapitalertragssteuer nicht nachgewiesen worden, wohl aber eine Steuererstattung. Bei den Aktientransaktionen handelte es sich immer um Leerkäufe bzw. -verkäufe, Aktien selbst wurden garnicht benötigt. Die ermittelnden Behörden mussten Rechtsgutachten übersetzen und auswerten, Beweismittel sichern, Durchsuchungen in Amsterdam und anderen Orten machen, ein Firmengeflecht auseinandernehmen. Und sie sei immer auf dieselben Kontrahenten gestoßen, dabei auch immer eine ausländische Depotbank, die keine Kapitalertragsteuer zahlen muss.

Business Crime zieht daraus das folgende Fazit:

Solange der Staat intransparente Firmengeflechte und ebenso intransparente wie tönerne Finanzprodukte toleriert, muss er sich vorhalten lassen, dass er damit Wirtschaftskriminalität begünstigt.

Transparenz ist das zentrale Schlüsselwort sowohl zur präventiven Verhinderung von Wirtschaftskriminalität als auch die Voraussetzung für eine demokratische Kontrolle dubioser wirtschaftlicher Transaktionen in solcher Größenordnung, stellt der Vorsitzende von Business Crime Control, Herbert Storn fest.

Auch bei der „moralischen Vewerflichkeit“, welche die Vorsitzende Richterin feststellte, bleibt noch Einiges zu tun, wenn man bedenkt, dass erst durch höchstrichterliche Urteile von Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof in 2020 und 2021 bemüht werden mussten, um festzustellen, dass man nicht eine Steuer zurückfordern kann, die man gar nicht bezahlt hat.

Herbert Storn, Vorsitzender

Für Nachfragen:  0170-9051934