Bertelsmann/Mohn im Sprechzimmer und am Krankenbett

Rudolph Bauer

Der Bertelsmann-Konzern ist eine Propagandamaschinerie der bewusstseins-industriellen Mobilmachung in der Bundesrepublik – und längst auch weltweit (siehe BIG Business Crime 1/2017, S. 25-30). Mit seinen Firmengruppen Arvato und Education Group ist das Unternehmen der Eigentümerfamilie Liz (*1941), Brigitte (*1964) und Christoph (*1965) Mohn außerdem ein maßgeblicher und zugleich bedrohlicher Akteur auf dem Gebiet der Krankenversorgung. Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens beauftragt, trägt der Konzern dazu bei, dass „Dr. med.“ Big Data künftig in den ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sowie am Krankenbett Regie führt. Vor kurzem, am 1. Juli, wurde nach längerer Vorlaufzeit mit der Telematik-Umstellung begonnen. Das bedeutet, dass in einer einzigen Cloud sämtliche Daten aller Patienten zentral gespeichert werden. Die entsprechenden Unterlagen waren bisher bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, in Kliniken und Apotheken, bei den Krankenkassen sowie bei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen getrennt gelagert und wurden allenfalls bilateral ausgetauscht.

Offiziell wird  zwar  beteuert,  dass  die in der Cloud gespeicherten Daten bedenkenlos sicher seien. Diese Sicherheit ist aber von einer Art, dass für den Geschädigten keine Chance besteht, das Gehacktwerden der Daten und ihren Missbrauch nachzuweisen. Mit anderen Worten: Durch die digitale Vernetzung und zentrale Speicherung der bei allen Beteiligten im System der Krankenversorgung  vorhandenen  medizinischen und psychologischen Daten werden gefährliche Fundamente gelegt für ein umfassendes     Instrument staatlicher und  kommerzieller  Ausforschung  und Überwachung des einzelnen und der Gesellschaft. Hier bietet sich für die Begehrlichkeiten vieler kommerzieller Interessenten, nicht zuletzt des Bertelsmann-Konzerns, die Möglichkeit, auf eine Fülle sensibler Daten zuzugreifen und diese in Profit maximierender Weise vermarkten zu können. Hier gibt es einen riesigen e-Learning-Markt für die Fort- und Weiterbildung. Hier locken profitable Investitionen bei der Privatisierung. Hier lassen sich enorme Gewinne erzielen.

Der Stichtag 1. Juli 2017

Der 1. Juli 2017 war Stichtag für den Beginn der Telematik-Umstellung in den Krankenhäusern, Kliniken, Apotheken und Praxen der niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Ein Jahr später, am 1. Juli 2018, soll dieser Änderungsprozess abgeschlossen sein. Sein Ziel ist es, dass die Einrichtungen des Systems der Krankenversorgung in der Bundesrepublik mit neuer Hardware (Konnektoren, d. i. eine Art Rooter zur Beförderung von Datenmengen, und Kartenlesegeräten) für die so genannte Telematik-Infrastruktur (TI) ausgestattet werden.

Mit TI wird das Vorhaben umschrieben, in einem einheitlichen Datennetz alle Akteure des Systems der Krankenversorgung – auch die Krankenkassen und Versicherungen ebenso wie die Patientinnen und Patienten – zu erfassen und zu „vernetzen“, wie es verharmlosend heißt. Es geht darum, dass sämtliche Daten, die in der Gesundheitsbranche und den angrenzenden Bereichen anfallen, zentral gespeichert werden und von dort abrufbar sind. Damit ist vorstellbar geworden, dass alle Sozial- und Abrechnungsdaten, Daten aus amtlichen Erhebungen, Umwelt- und klinische Daten sowie letztendlich auch „unstrukturierte Alltagsdaten“ aus Fitness-Apps und Bewegungsabläufen sowohl zu Personenprofilen als auch im Rahmen von nationalen Kohortenstudien zusammengeführt und ausgewertet werden: Orwells „1984“ total!

Die Vorgeschichte seit 2003

Die  Vorgeschichte  der  TI-Megalomanie geht ursprünglich zurück auf eine 1997 erstellte Studie der Wirtschaftsberatungsfirma Roland Berger mit der Empfehlung, das Gesundheitswesen betriebswirtschaftlich zu „reformieren“. In einem zweiten Schritt wurde vom Bundesgesundheitsministerium unter  Ulla  Schmid  (SPD)  das  Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in § 291a SGB V vom 14. November 2003 eingebracht. Der Gesetzgeber schrieb seinerzeit die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum 1. Januar 2006 vor. Die fristgerechte Umsetzung scheiterte jedoch, u. a. aufgrund von Abstimmungsproblemen unter den beteiligten Institutionen der Gesundheitsbranche einerseits sowie zwischen diesen und den Interessen der Unternehmen im Bereich der Informationstechnologie.

Im Zuge einer Neuordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erließ dieses deshalb am 5. Oktober 2006 mit Wirkung zum 12. Oktober 2006 eine Neufassung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der eGK (Elektronische Gesundheitskarten-Verordnung – GesKVO). Die Verordnung sah ein vierstufiges Testverfahren vor. Zunächst sollten Tests unter Laborbedingungen mit Testdaten stattfinden, dann Tests durch Zugriffsberechtigte zunächst mit Testdaten, sodann mit Echtdaten, um schließlich zum Test in einzelnen Regionen überzugehen.

Die Bertelsmann- Unternehmensgruppe Arvato

Die erste Etappe beim technischen Vor- lauf für die Einführung der TI begann mit den Vorbereitungen für die Einführung der eGK. Dazu war es u. a. erforderlich, die Fotos der Versicherten zu digitalisieren. Den entsprechenden Auftrag für die 17 Millionen AOK-Versicherten erhielt im Jahr 2008 die Bertelsmann- Unternehmensgruppe Arvato. „Ein sehr anspruchsvolles Projekt“, wie das AOK-Vorstandsmitglied Anne Strobel erklärte (Hamburger Ärzteblatt 1/2008, S. 11).

Unter den FDP-Gesundheitsministern Philipp Rösler (2009-2011) und Daniel Bahr (2011-2013) begann die zweite Etappe mit der Ausschreibung der Erprobungstests der eGK. Ausschreibungs-Gewinnerin war auch hier die Bertelsmann- Tochter Arvato Systems. Sie erhielt 2013 den Auftrag, die Rechenzentrumsleistungen für den Online-Text der eGK zu liefern und den kompletten Aufbau und Betrieb der TI zu übernehmen.

Arvato Systems waren auch für das sektorübergreifende Wide Area Network der Telemedizin zuständig, das ab 2014 in jeweils  500  Arztpraxen  und  Kliniken der Testregionen Nordwest (Schleswig- Holstein, NRW und Rheinland-Pfalz) und Südost (Bayern, Sachsen) erprobt werden sollte. Die Unternehmensgruppe sollte ferner auch einen Teil der Softwareentwicklung und der Softwareverteilung an den Testpraxen und Testkliniken übernehmen. Arvato Systems wirbt schon heute auf der Website des Bertelsmann-Unternehmens wie folgt: „Sie wissen es vielleicht nicht, aber wir stehen hinter zahlreichen Produkten und Leistungen, die Sie nutzen – im Schnitt hat jeder Verbraucher in Deutschland achtmal täglich Kontakt mit uns.“

Kritik wurde u. a. deswegen laut, weil mit der Auftragsvergabe an Arvato Systems Aufbau und Betrieb der TI einem Unternehmen übertragen wurden, dem kein seriöser Umgang mit den sensiblen Medizin-Daten zuzutrauen ist. Besonders das Interesse zweier Arvato-Töchter an personenbezogenen Daten machte skeptisch. Die Arvato-Tochter AZ Direkt bietet Adressmanagement-Dienste an und ist hierzulande einer der größten Adressenhändler. Die Tochtergesellschaft Arvato Infoscore ist bekannt für Inkassodienste, Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte. Es dürfte ein Leichtes sein, Adressen und Krankheitsdaten zusammenführen, um damit Anbieter des Pharmasektors, Versicherungen oder Banken auf potenzielle Kunden hinzuweisen oder vor einem Geschäftsabschluss mit ihnen zu warnen.

Die Bertelsmann Education Group

Neben Arvato ist im System der Krankenversorgung auch die Unternehmens- gruppe Bertelsmann Education Group vertreten. Dieser Teil des Konzerns wurde 2015 mit Sitz in New York gegründet. Grundstein der Gründung war 2014 die Übernahme von Relias Learning (RL). Dieses US-amerikanische Unternehmen bietet eine Vielfalt an Kursen und entstand aus dem Zusammenschluss einer Reihe von privaten Bildungseinrichtungen auf Online-Basis (Silverchair Learning Systems, Essential Learning, Care2Learn, Hospice Education Network und Autism Training Solutions). Als „einer der führenden E-Learning Anbieter  im  Gesundheiswesen“  wirbt Relias damit, dass die Firma „schon seit 2002 hochwertige, am Bedarf orientierte Fort- und Weiterbildungsangebote für stationäre und ambulante Einrichtungen bereit(-stellt)“ – nun auch in der Bundesrepublik. 2016 erwirtschaftete die Bertelsmann Education Group, zu der Relias Learning gehört,  einen Umsatz von 142 Millionen Euro. Dieser soll mittelfristig auf eine Milliarde gesteigert werden (Die Glocke/Gütersloher Lokalnachrichten vom 13. Juni 2017).

Mit  Relias  Learning  hat  Bertelsmann seit März 2016 schon sieben Unternehmenszukäufe getätigt: u. a. in den USA das Analytik-Unternehmen Care Management Technologies (CMT) so- wie die E-Learning-Anbieter Advanced Practice Strategies, Swank Healthcare und AHC Media. Der neueste Zukauf im Juni 2017 betrifft das Unternehmen WhiteCloud Analytics, das auf Analysen und Datenverarbeitung im Gesundheitssektor spezialisiert ist. Die Firma bietet an, auf der Basis von Datenanalysen bei den Auftraggebern „die finanzielle Situation zu verbessern“, so Jim Triandiflou, der Verstandschef von Relias Learning (Die Glocke/Gütersloher Lokalnachrichten vom 13. Juni 2017).

Ins Praktische gewendet heißt das, dass Bertelsmann mit Relias Learning so- wohl die Inhalte der Fort- und Weiterbildung  im  Gesundheitswesen  steuert als auch die Kostenbereiche dahingehend  durchforscht,  wo  Einsparungen und Kürzungen möglich sind, um höhere Gewinne erzielen zu können. Als Folge  der  noch  kurz vor Beendigung der Legislaturperiode des Bundestages beschlossenen dreizehn Grundgesetzänderungen und des Begleitgesetzes zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist mit einer weiteren Privatisierungswelle zu rechnen. Sie macht vor den Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen nicht Halt (siehe „Herrschaft der Ökonomie im Sozialwesen“ in: Ossietzky 5/2017, S.161-164). Die Datenanalysen von Relias Learning durchleuchten den Mark nach „Sahnestücken“, an denen nicht zuletzt auch das Bertelsmann-Konsortium interessiert ist. Dieses Interesse verkörpert sich in der Person von Brigitte Mohn, ihren Funktionen, Netzwerkverbindungen und Unternehmenskalkülen.

Brigitte Mohn und die Bertelsmann-Stiftung

Brigitte Mohn, Tochter von Liz und Reinhard Mohn (1921-2009), ist einerseits Mitglied im Aufsichtsrat sowie Gesellschafterin der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH und des Bertelsmann-Konzerns in der Rechtsform einer SE & Co. KGaA. Andererseits gehört sie seit 2002 dem Aufsichtsrat der Röhn-Klinikum AG an. Letztere ist eine private börsennotierte Betreibergesellschaft von Krankenhäusern, Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren in Bayern, Brandenburg, Hessen und Thüringen. Das Unternehmen verzeichnete 2015 einen Umsatz von 1,11 Mrd. Euro und machte dabei einen Gewinn von 87 Mio. Euro.

Mit dem so genannten Gesundheitsmonitor untersucht die Stiftung regelmäßig die Krankenversorgung in der Bundesrepublik und spricht Empfehlungen aus. Sie  betreibt  ferner  das  Internetportal „Weiße Liste“ mit Adressen von Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten. 1994 gründete sie das Centrum für Krankenhausmanagement (CMK) an der Universität Münster. Auf Initiative von Reinhard und Liz Mohn, den Eltern von Brigitte Mohn, veranstaltete das CKM Projekte im Healthcare-Bereich. Das CKM entspricht damit – wie auf seiner Website zu lesen ist – „der Philosophie der Bertelsmann Stiftung, gesellschaftliche Probleme aufzugreifen, exemplarische Lösungsmodelle mit Experten aus Wissenschaft und Praxis zu entwickeln und diese Modelle in aus- gewählten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verwirklichen.“

Unverhohlen bekennt sich das CKM zur Ökonomisierung und Industrialisierung des Gesundheitswesens: „Ziel unserer Arbeit ist es, Wege aufzuzeigen, wie praxisbewährte Management-Methoden aus Industrie, Handel und Dienstleistungsbranche in Krankenhäusern und anderen Institutionen des Gesundheitswesens genutzt werden können. Wir stellen uns der Aufgabe, vermeintlich Unvereinbares in Einklang zu bringen: Qualitätssteigerung bei tendenziell sinkenden Kosten.“ Im Rahmen der International Hospital Benchmarking Initiative analysiert das CKM “Best-Practices” in ausgewählten Modell-Krankenhäusern weltweit, u. a. in Australien, Südafrika, USA, Singapur, Israel, Großbritannien, Südeuropa und Skandinavien.

Schon seit 2005 ist Brigitte Mohn Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung und  seit  2014  ebenfalls  Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. In der Bertelsmann- Stiftung leitete sie bis zu ihrer Wahl in den Vorstand den Bereich Gesundheit. In ihrer Person sind Interessen verkörpert, die bei der gegenwärtigen Entwicklung des Systems der Krankenversorgung eine wesentliche Rolle spielen und sich als treibende Kräfte erweisen. Unterstützt wird sie dabei im Themenbereich Gesundheit der Stiftung von Thomas Isenberg als Programm-Manager. Isenberg war bis 2007 Leiter im Fachbereich Gesundheit und Ernährung beim Bundesverband der Verbraucherzentralen – eine interessanter Karrieresprung von der Patienten- auf die Unternehmerseite: „Es passte einfach“, so die Begründung Isenbergs gegenüber dem  Deutschen Ärzteblatt (vom 6. August 2007).

Der Bertelsmann-Stiftung, der Brigitte Mohn seit drei Jahren vorsteht, kommt die Aufgabe zu, in Verbindung mit und unterstützt von den Konzernmedien ein öffentliches Meinungsklima zu schaffen, das – neben anderen neoliberalen Anliegen wie der Ökonomisierung und Privatisierung der Daseinsvorsorge – teils mittelbar und teils direkt auch der digitalen Totalvernetzung im Gesundheitswesen den Boden bereitet hat und noch bereitet. Von der Stiftung durchgeführte oder in Auftrag gegebene Studien behandeln regelmäßig Themen von hoher gesundheitspolitischer Relevanz – etwa den demographischen Wandel und  die  Vergreisung  der  Gesellschaft, die  Überalterung  der  Ärzteschaft  und die medizinische Unterversorgung auf dem Lande.

 Pleiten, Pech und Pannen

Bevor die 2006 beschlossenen Erprobungstests der elektronischen Gesundheitskarte starten konnten, wurden zwei Unternehmen mit der Herstellung von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) und Institutionskarten beauftragt, die in den beiden Testregionen zum Einsatz kamen. Bei einer der Firmen, der Atos SE, handelte es sich um einen 1997 gegründeten, börsennotierten französischen Informationstechnologie-Dienstleister mit Hauptsitz in Bezons bei Paris. Das zweite Unternehmen war T-Systems International GmbH, eine im Jahr 2000 gegründete Tochter der Deutschen Telecom AG mit Sitz in Frankfurt/Main.

T-Systems wurde auch als Generalunternehmen zur technischen Vernetzung und  Betreuung  der  Testkandidaten  in der Region Südost bestellt. In der Testregion Nordost wurde die CompuGroup Medical beauftragt. Letztere ist gleichfalls ein börsennotiertes, 1987 gegründetes Software-Unternehmen mit Sitz in Koblenz, das vielen Ärzten auch als Anbieter von Praxisverwaltungssystemen bekannt ist.

T-Systems zog sich in der Testregion Südost allerdings nach kurzer Zeit aus der Verantwortung als Generalunternehmen zurück, begründet mit „technischen Problemen“. Eine Folge des Ausscheidens von T-Systems war, dass die zentrale Technikanwendung innerhalb eines bereits knapp bemessenen Zeitraums unter weniger Teilnehmern als geplant einem Härtetest unterzogen werden musste. Der Testzeitraum verringerte sich in den Testpraxen der verbliebenen Region Nordwest nicht zuletzt auch wegen Lieferproblemen der Industrie. Erst Ende 2016 konnten die beteiligten Arztpraxen mit der erforderlichen Hardware ausgestattet werden.

Wegen der Lieferschwierigkeiten bei CompuGroup wurde kurzfristig die österreichische Firma RISE (Research Industrial Systems Engeneering) beauftragt, ein weiteres Konnektor-Modell auf den Markt zu bringen. RISE könne aber frühestens im Frühjahr 2018 liefern, heißt es in einer Mitteilung. Das „landesrundschreiben. Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen“ vom 15. Juni 2017 nennt daher „die Geschichte des TI-Konnektors bisher eine Geschichte voller Pleiten, Pech und Pannen“. Zu Recht. Aber die Datensammel-Karawane zieht trotzdem weiter.

Das E-Health-Gesetz

Seit Beginn der Testphase für die eGK war  fast  ein  Jahrzehnt  vergangen,  als 2015 ein weiteres Gesetz  folgte:  das E-Health-Gesetz. Am 27. Mai verabschiedete das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“. Beschlossen wurde das mit Druckmitteln ausgestattete E-Health-Gesetz am 4. Dezember 2015 im Bundestag von den Abgeordneten der Großen Koalition CDU/CSU/SPD und der (eigentlich oppositionellen) Grünen – „wie immer bei solchen Themen zu später Stunde vor wenigen Abgeordneten“ (Dr. Silke Lüder im Hamburger Ärzteblatt vom 7. August 2016).

In   der   Gesetzesbegründung   erklärte   Bundesgesundheitsminister   Gröhe: „Viel zu lange wurde schon gestritten. … Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird.“ Die Klage des Ministers über den viel zu langen Streit nahm Bezug auf die institutionelle Vorgeschichte der TI. Diese begann 2005 mit der Gründung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) als einer Spitzenorganisation des bundesrepublikanischen Gesundheitswesens.

Die Gematik setzt sich zu gleichen Teilen einerseits aus den Kostenträgern (Krankenkassen, private Krankenversicherungen) und andererseits aus den Organisationen der so genannten Leistungserbringer zusammen: Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassen- zahnärztliche Bundesvereinigung. Wie ihre Zusammensetzung zeigt, handelt es sich bei der Gematik um eine korporatistische Mammutorganisation der systembeteiligten Selbstverwaltungs-Körperschaften. Nicht unmittelbar in ihr vertreten sind Ärzteorganisationen und deren Berufsgruppen (Internisten, Hausärzte, Fachärzte), die Interessenverbände Marburger Bund, Hartmannbund, Virchow-Bund und Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte sowie rund 50 verwandte Berufsgruppen, darunter Psychotherapeuten Physiotherapeuten, Hebammen usw. Nicht beteiligt sind auch die Vertretungsorganisationen der Patientinnen und  Patienten.  „Vertreter  der  für  die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen   Organisationen“   gehören lediglich einem Beirat der Gematik an. In diesem Beirats-Organ sind neben den Patienten aber auch die Bundesländer präsent sowie „Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie“, wie es in der Amtssprache heißt. Die Patientenvertretung im Beirat ist demnach umzingelt von Bürokraten und den Wortführern verschiedenster Interessengruppen. Ein demokratisches Mitspracherecht sähe anders aus.

Zuckerbrot und Peitsche

Für die pannenbegleitete Anschaffung und  Installation  der  neuen  Geräte  ab 1. Juli 2017 erhalten Ärzte und Therapeuten ein „Zuckerbrot“ in Gestalt von Vergütungen. Diese betragen je nach Anzahl der in einer Praxis tätigen Ärzte zwischen 3.055 (für einen einzelnen Arzt/Zahnarzt/Therapeuten)  und  3.925 Euro (für 7 und mehr Praxismitglieder). Allerdings kann die Vergütung in dieser Höhe nur dann beansprucht werden, wenn die erstmalige Nutzung des neuen Konnektors im 3. Quartal 2017 erfolgt, d. h. in der Zeit vom 1. Juli bis 30. Sep- tember 2017. Damit ist ein materieller Anreiz für eine baldige Geräteanschaffung und -nutzung verbunden.

Nach dem 30. September 2017 sinkt die Vergütungshöhe, und ab dem 3. Quartal 2018 liegt sie nur noch zwischen 1.155 und 2.025 Euro. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die bis zu diesem Zeitpunkt die Patientendaten nicht online übermitteln, werden sanktioniert. Ihnen wird das Honorar in regelmäßigen Abständen um 1 Prozent gekürzt – die „Peitsche“. Für die „Dienstleister“ – Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten – gilt zukünftig: Meldepflicht statt Schweigepflicht (Manfred Lotze in: Ossietzky 8/2008).

Im ersten Quartal des Anschlusses an die TI und ihre Nutzung werden zusätzlich die anfallenden Betriebskosten ab dem Monat der Inbetriebnahme an- teilig erstattet. Sie betragen je Quartal 298 Euro und betreffen die Kosten für Wartung und Updates. Zusätzlich zu den Konnektoren müssen Kartenterminals zum Einlesen der eGK bzw. des elektronischen Heilberufsausweises sowie der  Praxis-  bzw.  Institutionskarte  beschafft werden. Die Anschaffung dieser Geräte  wird  zusätzlich  mit  425  Euro (für ein stationäres Terminal) bzw. 350 Euro (für ein mobiles Terminal) vergütet. Die Praxen erhalten obendrein eine „Startpauschale“ in Höhe von 900 Euro. Damit werden die Anschlussgebühr, die Installation und der Praxisausfall während der Installation, die Anpassung des Praxisverwaltungssystems und der Zeit- aufwand beim Versichertenstammdaten-Management entgolten.

Den Anspruch auf Vergütung und Gebührenausgleich müssen die Ärzte und Therapeuten per Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geltend machen. Die Fördersumme der Vergütungsleistungen wird ihnen dann ebenso wie die Pauschalen für den laufenden Betrieb jeweils zum Quartal mit dem Honorar überwiesen. Die KV ihrerseits belastet mit den anfallenden Kosten die Krankenkassen und Versicherungen, die den „Schwarzen Peter“ der TI-Kostenlawine ihrerseits an die Versicherten weitergeben werden.

Die weitere Kostenentwicklung

Basil Wegener von der Deutschen Presseagentur schrieb am 18. Juni 2014, das mit der EGK gestartete TI-Projekt drohe zu einem „Milliardengrab“ zu werden. Je jünger die Prognosen, desto höher die wachsenden Kosten. Im Jahre 2004 ging die  damalige  Gesundheitsministerin Ulla Schmidt noch davon aus, dass sich die  Einführungskosten  in  einer  Höhe von 700 Mio. bis einer Milliarde bewegen werden. Schon wenige Wochen später veranschlagten Ärztevertreter und Krankenkassen 1,6 Milliarden Euro.

Eine vom Chaos Computer Club geleakte Kosten-Nutzen-Analyse im Auftrag der Gematik deutete 2006 eine massive Kostenexplosion an. Eine Studie von 2009 veranschlagte die Kosten auf 2,8 bis 6,4 Milliarden Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Nach einer Recherche des ARD-Magazins „Monitor“ im Juli 2009 wurde damit gerechnet, dass die Gesamtkosten sogar auf 14,1 Milliarden Euro anwachsen. Eine neuere Schätzung liegt derzeit nicht vor.

Was die Kosten von e-Health betrifft, sagte der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Wieland Dietrich, mit Bezug auf die eGK: „Die Versicherten bezahlen für eine Karte, die teuer und nutz- los ist sowie den Datenschutz quasi abschafft.“ Mit dem Hinweis auf die Teuerung spielte Dietrich auf neueste Schätzungen an, die davon ausgehen, dass die Kassenbeiträge der Versicherten steigen werden – mit Sicherheit nach der Bundestagswahl 2017. Bereits 2009 erklärte der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem, Multifunktionär und Professor für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen: „Ökonomisch wird die elektronische Gesundheitskarte ein Minusgeschäft sein, das letztlich die Versicherten zahlen.“

In einem aktuellen Blog für Patientenrechte und Datenschutz heißt es, bisher habe die eGK „Mehrkosten in Milliardenhöhe verursacht und keinerlei Ersparnisse im Vergleich zur alten Krankenversicherungskarte gebracht. Das Projekt wird voraussichtlich weitere Milliardenbeträge im zweistelligen Bereich verschlingen, und der Nutzen wird wohl nie die Kosten einholen. Auch, weil die Chip-Karten alle fünf Jahre ausgetauscht werden müssen, weil die verwendete Verschlüsselung dann als veraltet gilt. Etwa ebenso häufig muss die Hardware des hinter der eGK stehenden Datennetzes … ausgetauscht werden. Hinzu kommen die Personalkosten für IT-Fachleute, die das System warten.“

Risiken bei Datenschutz und Datensicherheit

Seit Jahren bestehen grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken. Diese beziehen sich auf die Sicherheit der Übermittlung und Speicherung von personenbezogenen Daten durch die Server der  Telematik-Infrastruktur.  Auf  dem 120. Deutschen Ärztetag vom 23. bis 26. Mai 2017 in Freiburg i. B. wurde, nicht zum ersten Mal, vor den vielfachen Risiken gewarnt, die im System des total vernetzten Gesundheitswesens voraus- zusehen sind. Es sei viel zu riskant, Patientendaten in der Cloud zu speichern. Cyberangriffe auf Kliniken und Praxen gefährdeten die Sicherheit der Patienten.

Verwiesen wurde in diesem Zusammen- hang auf den Kryptotrojaner WannaCry, durch den zwei Wochen vor dem Ärzte- tag zahlreiche Krankenhäuser in England lahmgelegt wurden. Dieses Schadprogramm und der damit ausgelöste Cyber- Angriff infizierten am 12. Mai 2017 über 230.000 Computer in 150 Ländern mit dem Ziel, Lösegeldzahlungen zu erzwingen. Man stelle sich vor, dass sämtliche Krankenhaus-, Ärzte- und Psychotherapeuten-Computer auf ähnliche Weise gehackt und stillgelegt werden. Für die Stilllegung der Hardware reicht es allerdings schon aus, dass in einer Praxis die Versicherten- oder Heilberufskarten dauerhaft gesperrt werden, weil der 6-stellige Initial-PIN versehentlich falsch ein- gegeben wurde.

Bedrohlich ist vor allem die Vorstellung, dass kriminelle Einzeltäter oder Ban- den über den Zugang zu und den Missbrauch von Daten Informationen erlangen können, die sie in betrügerischer oder erpresserischer Absicht zu Lasten der Patienten „versilbern“. Wer ist dafür verantwortlich? Wer wird strafrechtlich belangt werden und von wem? Wer entschädigt den zu Schaden gekommenen? In welcher Höhe? Und welches Gericht ist dafür zuständig? Und wie belangt man Täter aus dem Ausland?

Neben der Gefahr des Zugriffs von externen – ausländischen oder inländischen – Hackern auf die Patientendaten  besteht  Grund  zur  Sorge,  dass die an der IT beteiligten Institutionen die für sie im Datennetz zugänglichen Informationen missbrauchen. Vertreter der gesetzlichen wie der privaten Kassen machen sich bereits ernsthaft Gedanken, wie mit den ihnen zugänglichen Daten relevante Erkenntnisse über die Versicherten – aber auch über die Angehörigen, die Ärzteschaft und das Gesundheitspersonal – gesammelt und ausgewertet werden können. Von den ambulanten Praxen erwartet man, dass sie den Krankenkassen detaillierte, mit hohem Dokumentations- und Arbeitsaufwand verbundene Codierungen aller Diagnosen überlassen.

Die Serverarchitektur gestattet es den Kassen, mit einem minimalen Aufwand herauszufinden, wo z. B. bei den Behandlungskosten von Patienten eines bestimmten Krankheitsbildes Abweichungen nach oben festzustellen sind, um diese abzustellen. Mittels entsprechender Algorithmen lassen sich standardisierte Behandlungs- und Arzneiempfehlungen zur Kostensenkung generieren. Der Umfang der künftigen Möglichkeiten und Dimensionen der Auswertung von Big-Data-Algorithmen ist noch kaum vorstellbar, aber realistisch nicht von der Hand zu weisen.

Die Kassen der Versicherten kommen auf diese Weise ihrem Ziel näher, die Versorgung im Gesundheitssystem zu steuern. Die gelenkte Medizin, wie sie in den USA als „managed care“ bereits praktiziert wird, hebelt die ärztliche und psychotherapeutische Selbständigkeit aus. Die Ärzte und Therapeuten werden zu Dienstleistenden und lohnabhängigen Beschäftigten der Monopol-Kassen (auch wenn sie ihre Praxen weiterhin wie eine Ich-AG betreiben). Nach Auskunft von Silke Lüder im Hamburger Ärzteblatt sprachen Vertreter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen auf einer Pressekonferenz davon, dass man mit der Überwachung der  Patientendaten  auch  direkt  in  die ärztliche Therapie eingreifen könne. So könnte  etwa  der  Medizinische  Dienst der Krankenkassen auf Grundlage der Patientendaten festlegen, welcher Patient eine teuere Therapie bekommt und welcher nicht. Die Kassenmedizin wird verschärft zur Klassen-Medizin.

Ein Interesse am Zugang zu den entsprechenden Daten haben neben den Krankenkassen  auch  Großfirmen  aus den Bereichen Labor, Pharma, Banken, Versicherungen, IT-Unternehmen, Lebensmittelindustrie und Tourismus. Die Verfügbarkeit von Daten über z. B. eine Schwangerschaft, eine Krebserkrankung, einen Unfall, Flugangst, Depression oder Altersbeschwerden erlauben den Firmen eine entweder zielgruppen- gemäße oder individuell passgenaue Werbung für ihre Produkte bzw. die Entwicklung solcher Produkte. Oder man stelle sich vor, die Bank verweigert ihrem Kunden einen Kredit, weil sie aus der Daten-Cloud über seine Krebserkrankung informiert ist. Der Patient ist nicht mehr in erster Linie als Leidender, sondern vor allem als Marketing-Adressat, als potenzieller Kunde, Käufer und Verbraucher interessant.

Die betreffenden Unternehmen arbeiten vielfach nicht nur auf nationaler Ebene, sondern global. Das lässt erahnen, dass die Vernetzung durch Daten weltweit Aufschluss gibt über psychische, soziale oder gesundheitliche Problemlagen und deren Häufung innerhalb einer Gesellschaft. Deren Lösung kann in den einzelnen Ländern dann generalistisch auf dem Verordnungswege angegangen werden.

Daten als Instrument der Herrschaftstechnik

Die „gläsernen Patient/inn/en“ und die „gläserne Ärzte-/Zahnärzte- bzw. Psychotherapeut/inn/enschaft“ werden im Verlauf der Digitalisierung zu ohnmächtigen Objekten einer gigantischen Ausforschungs- und Überwachungsmaschinerie zur profitableren Ausbeutung, zur Ausübung von Herrschaft sowie zur staatlichen Gängelung und Unterdrückung. Das Komitee für Grundrecht und Demokratie warnte zu Recht, aber vergeblich vor der „Verwertung der Daten zum Zweck der Kontrolle des Verhaltens von Ärzten und Patienten“ (www. grundrechtekomitee.de/node/209).

Neben Krankenkassen und Großfirmen werden es sich auch die Geheimdienste nicht entgehen lassen, die zentralisierten Daten anzuzapfen. Das erklärt offensichtlich, warum die unterschiedlichen Bundesregierungen – die rot-grüne ebenso wie die christlich-liberale  und die Große Koalition – seit Einführung der eGK das Projekt der Digitalisierung so hartnäckig weiterverfolgen, trotz „Pleiten, Pech und Pannen“.

Fazit

Die Umstellung auf TI kostet Milliarden. 2009 wurde der Gesamtaufwand für die Digitalisierung mit 14,1 Milliarden Euro beziffert – eine riesige Kostenlawine, die auf die Krankenversicherungen zukommt. Die Ausgaben werden aber mit Sicherheit weiter an- steigen, wie das bei Projekten der öffentlichen Hand üblich ist, und in der Folgezeit den Beitragzahlenden aufgebürdet. Den Betreibern ebenso wie den beteiligten Hardware-Herstellern und Software-Firmen verspricht die Umstellung indes Extra-Profite.

Im Sprechzimmer und am Krankenbett, im Gesundheitswesen generell, verdient in besonderer Weise auch der Bertelsmann-Konzern mit seinen Unternehmensgruppen Arvato Systems und Eduation Group. Diese Geschäftsbereiche werden propagandistisch flankiert von der Bertelsmann-Stiftung und dem bewusstseinsindustriellen Teil des Konzernverbunds, bestehend aus der Fernsehgruppe RTL Group, der Buchverlagsgruppe Penguin Random House, dem Zeitschriftenverlag Gruner + Jahr und dem Musikunternehmen BMG.

Die Politik befindet sich in einer Falle. Sie hat ein Projekt angestoßen (bzw. sie wurde von interessierter Seite dazu gebracht, ein Vorhaben zu starten), aus dem es scheinbar kein Entkommen gibt. Unter Umgehung einer breiten Diskussion in der Bevölkerung und in Missachtung aller kritischen Einwände wurden Entscheidungen getroffen, die zum einen im wirtschaftlichen Interesse der informationstechnischen Industrie, der Konzerne und der Versicherungen nicht mehr rückgängig zu machen sind. Zum anderen verspricht die Digitalisierung ein Überwachungs- und Lenkungsinstrument zu installieren, wie es den Mächtigen in Wirtschaft und Politik besser und unauffälliger kaum geboten werden kann.

Wir sehen uns in diesem Zusammenhang einer neuen Stufe in der Entwicklung des staatsmonopolitischen Kapitalismus gegenüber: Die Digitalisierung des Systems der Krankenversorgung ist im gemeinsamen Interesse von Staat und Monopolen. Die Monopole ziehen daraus enorme Profite, verfügen über Kundenprofile und können neue Absatzmärkte kreieren, und der Staat verspricht sich die digitale Ausforschung und Kontrolle entmündigter Bürgerinnen und Bürger. Es geht bei der technischen Umstellung auf die Telematik-Infrastruktur, bei der Auswertung der Krankenhausdaten im Interesse  der  Privatisierung  und  auch bei der Steuerung der Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen nicht nur um eine neoliberale Mutation des Systems der Krankenversorgung, sondern um die Zukunft der gesamten Gesellschaft und ihrer politischen Verfassung als Demokratie – soweit diese in vieler Hinsicht nicht schon jetzt zur leeren Hülle geworden ist.

Dr. Rudolph Bauer war von 1972 bis 2002 Professor für Sozialpädagogik an der Universität Bremen. Zahlreiche Publikationen zu sozial- und friedenspolitischen Themen. Literarische Veröffentlichungen und Ausstellungen von Bildern und militarismuskritischen Collagen. In BIG Nr. 1/2017 schrieb Rudolph Bauer unter dem Titel „Bewußtseinsindustrielle Mobilmachung“ über die Medien im Besitz des Bertelsmann- Konzerns.