Gerd Bedszent
„Die Arbeit ist nicht die Quelle alles Reichtums. Die Natur ist ebenso sehr die Quelle der Gebrauchswerte (und aus solchen besteht doch wohl der sachliche Reichtum) als die Arbeit, die selbst nur die Äußerung einer Naturkraft ist, der menschlichen Arbeitskraft.“ (1) Diese Definition wurde im Jahre 1875 von einem gewissen Karl Marx formuliert. Und der ebenso bekannte Friedrich Engels ergänzte ein Jahr später: „Schmeicheln wir uns indes nicht so sehr mit unseren menschlichen Siegen über die Natur. Für jeden solcher Siege rächt sie sich an uns. Jeder hat in erster Linie zwar die Folgen, auf die wir gerechnet, aber in zweiter und dritter Linie hat er ganz andre, unvorhergesehene Wirkungen, die nur zu oft jene ersten Folgen wieder aufheben.“ (2)
Beide Aussagen sind selbstverständlich richtig. Damals hatten industrielle und agrarkapitalistische Unternehmen längst angefangen, natürliche Ressourcen unseres Planeten ohne irgendwelche Rücksicht profitträchtig zu vernutzen. Folge waren die Verschandelung von Landschaften, Ausrottung von Tier- und Pflanzenarten, Erzeugung von Müllgebirgen sowie die Vergiftung von Wasser und Luft. Diese Art von Raubbau hat in den letzten hundert Jahren Ausmaße angenommen, die in der Frühphase des Kapitalismus und erst recht in vormodernen Gesellschaften noch undenkbar waren. In ihrem unstillbaren Streben nach Gewinn wurden von Unternehmensgruppen und staatlichen Behörden immer wieder sowohl juristische als auch Naturgesetze mit Füßen getreten.
Bestandteile jeder simplen betriebswirtschaftlichen Preiskalkulation sind die im Zusammenhang mit der Produktion anfallenden Kosten inklusive Rückstellungen für langfristig anfallende Folgekosten. Natürlich versucht jedes kapitalistische Unternehmen, diese Kosten zu minimieren. Einerseits im Interesse der Sicherung einer hinreichend hohen Profitrate und andererseits, um den Preis für das jeweilige Produkt möglichst niedrig zu halten und so auf dem Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Es ist daher ein beliebtes Spiel von Unternehmen, langfristig anfallende Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Ob diese Verfahrensweise legal oder kriminell ist, entscheidet die jeweilige Gesetzgebung. Kommende Generationen, die mit solchen Spätfolgen kapitalistischen Rentabilitätsdenkens konfrontiert werden, dürften dies in jeden Fall als verbrecherisch einschätzen.
Kosten der Industrialisierung
Grundlage jeder industriellen Fertigung ist der energetische Sektor der Volkswirtschaft. In der Frühphase kapitalistischer Produktionsweise waren Wind-, Wasser und Muskelkraft sowie die Verbrennung von Holz beziehungsweise Holzkohle entscheidende Energiequellen. Als die Manufakturarbeit schrittweise in Industrieproduktion überging, erwiesen sich diese Energiequellen als völlig unzureichend und wurden schnell durch fossile Brennstoffe ersetzt; zunächst durch Steinkohle, später kamen dazu noch Braunkohle, Erdöl und Erdgas.
Die zunächst ohne jede Rücksicht auf die Umwelt betriebene Förderung und Verbrennung fossiler Rohstoffe hatte Folgen. Nach und nach setzte sich angesichts der von Bergbau und Industrie verwüsteten Landschaften die Forderung durch, für Umweltschäden die Verursacher haftbar zu machen. Bergbaugesellschaften wurden verpflichtet, Abraumhalden zu begrünen und stillgelegte Stollen zu sichern. Gelegentlich wurden Unternehmen bei Umweltkatastrophen finanziell zur Kasse gebeten. Bekanntestes Beispiel: Der Shell-Konzern wurde nach der Deepwater-Horizon-Katastrophe von 2011 von einem US-Gericht zu einer Milliardenstrafe verdonnert.
Doch blieben alle diese Versuche halbherzig. Am deutlichsten zeigte sich dies am Ausstoß von Kohlendioxid aus Kraftwerken und Verbrennungsmotoren sowie deren Entsorgung in die Atmosphäre. Eine andere Lösung, die Riesenmengen an Kohlendioxid loszuwerden, gibt es nicht. Es existieren zwar Vorstellungen, verflüssigtes Kohlendioxid in der Tiefsee zu versenken oder das Gas ins Erdinnere zu verpressen. Umweltschützer und kritische Wissenschaftler wiesen aber schon früh auf die gefährlichen Nebenwirkungen solcher Technologien hin.
Der aus dem Anstieg von atmosphärischem Kohlendioxid resultierende Klimawandel gilt mittlerweile als nachgewiesen und wird nur noch von rechtsradikalen Hardlinern, Verschwörungstheoretikern und bezahlten Lobbyisten geleugnet. Das Polareis schmilzt in beängstigendem Tempo, der Meeresspiegel steigt und verschiedene Inselstaaten befürchten, in absehbarer Zeit von der geographischen Landkarte zu verschwinden. Werden Stromkonzerne, Produzenten von Autos und Flugzeugtriebwerken, Betreiber von Schmelzöfen und andere Erzeuger von Kohlendioxid dafür maßgeblich zur Kasse gebeten? Aber mitnichten.
Gibt es Alternativen zur Verbrennung fossiler Energieträger? Ja, aber sehr unterschiedliche. Die ab Mitte des vorigen Jahrhunderts zielgerichtet geförderte Atomkraft erwies sich als noch schlimmere Sackgasse. Die Technologie war und ist mit unvertretbar hohen Risiken verbunden; die Rückstände von Kernreaktionen werden noch Jahrtausende lang vor sich hin strahlen. Ein Einkalkulieren dieser Risiken sowie einer halbwegs sicheren Lagerung radioaktiver Rückstände würde den Strompreis in astronomische Höhen katapultieren.
Und grüne Energie? Ja, so etwas gibt es: Wasser- und Windkraft, Solarenergie sowie die Verbrennung nachwachsender Biomasse. Aber auch solche „grünen“ Energiequellen haben ihre Nebenwirkungen. Drittweltinitiativen wiesen schon sehr früh die sozialen Folgen des Baus von Riesenstaudämmen und der Flutung von Agrarflächen hin. Auch durch Anbau von Agrartreibstoffen wie Rapsöl stiegen Lebensmittelpreise und mit ihnen wuchs der Welthunger. Bürgerinitiativen protestieren schon seit längerer Zeit gegen die Verschandelung der Landschaften durch Windparks.
Sonderweg in die Braunkohle
Die Verbrennung von Braunkohle gilt derzeit als die schlimmste Klimasünde. In Deutschland wird diese Technologie (nicht zu Unrecht) mit dem 1990 verschwundenen zweiten deutschen Staat in Verbindung gebracht. Die DDR war jedoch keineswegs das einzige Land, das auf diese Energiequelle zugegriffen hat. Auch auf dem Territorium der alten Bundesländer gab und gibt es heute noch Braunkohleförderung, allerdings in eher bescheidenem Umfang.
Der 1990 verschwundene osteuropäische Sozialismus war – ebenso wie der ganz ordinäre westliche Kapitalismus – ein Industrialisierungsprojekt. Die von sozialistischen Großbetrieben ausgestoßenen Abgase waren nicht weniger gesundheitsgefährdend, die von ihnen erzeugten Abfallberge stanken nicht weniger als die der westlichen Konkurrenz (3). Rechtfertigungsversuche, wie beispielsweise „der Widerspruch zwischen menschlicher Gesellschaft und Natur ist eine fundamentale Gesetzmäßigkeit des Geschichtsprozesses (…) Dieser Widerspruch (…) ist unvermeidlich, und er ist auch nichts Negatives“ (4) kaschierten nur notdürftig, dass die Lösung von Umweltproblemen nur mittels gravierender Einschnitte in das laufende Industrialisierungsprogramm machbar gewesen wäre. Unter den Bedingungen der Systemkonkurrenz hätten solche Eingriffe den Zusammenbruch der bereits angeschlagenen Volkswirtschaft aber eher beschleunigt, keinesfalls verhindert.
Da es auf dem Territorium der DDR kaum andere Vorräte an Energieträgern gab und man mit gutem Grund darauf bedacht war, sich in keine zu große wirtschaftliche Abhängigkeit von westlichen Lieferanten zu begeben, setzte die DDR-Regierung voll auf den Abbau von Braunkohle. Am Ende war die DDR der weltweit größte Betreiber von Braunkohletagebauen überhaupt, die jährliche Fördermenge betrug 335 Millionen Tonnen (5). Der weitaus größte Teil davon wanderte direkt in die Schlünde von Heizkraftwerken.
Die extreme Abhängigkeit der DDR von der Braunkohle zeigte sich beispielsweise im Winter 1978/79, als wegen Kälteeinbruch und heftiger Schneestürme der Güterverkehr zeitweise zum Erliegen kam, die Kraftwerke demzufolge nicht mehr mit Kohle beliefert werden konnten. Nur der Einsatz des Militärs verhinderte damals den Kollaps der Fernwärme- und Stromversorgung.
Umweltaktivisten haben die einseitige Ausrichtung auf Braunkohle schon sehr früh kritisiert – beim Verbrennen wurden große Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid freigesetzt, außerdem Schwefeldioxid sowie erhebliche Mengen an Feinstaub, Quecksilber und anderen Schwermetallen. Das austretende Schwefeldioxid rief Ende des vorigen Jahrhunderts in Mitteleuropa ein gefährliches Waldsterben hervor. Es bedurfte massiver Proteste, ehe eine simple Ausrüstung der Kraftwerke mit Filtern diesen Ausstoß maßgeblich reduzierte und die Wälder sich erholen konnten (6).
Die Erschließung weiterer Braunkohlelagerstätten im heutigen Brandenburg und Sachsen wurde trotz der bekannten ökologischen und sozialen Folgen – verschiedene Dörfer mussten komplett den Abraumbaggern weichen – in den 1980er Jahren forciert, als die Ölkrise mit Verspätung auch in Osteuropa ankam (7). Immerhin wurde – auch unter dem Druck der Bevölkerung und halblegal arbeitender Umweltschutzgruppen – von der DDR-Regierung eine Renaturierung der von der Kohleindustrie verwüsteten Landschaften in Angriff genommen. Verschiedene damals erschöpfte und stillgelegte Tagebaue in der Niederlausitz sind mittlerweile beliebte Naherholungsgebiete.
Insgesamt aber wurden die in der späten DDR getroffenen Umweltschutzmaßnahmen von der Bevölkerung als völlig unzureichend empfunden. Im Herbst 1989 wurden von Umweltaktivisten eine „Grüne Partei“ sowie das (bis heute bestehende) Netzwerk „Grüne Liga“ gegründet (8). Besonders in Kreisen von DDR-Intellektuellen gab es kurzzeitig die Hoffnung auf einen ökologischen Umbau der Wirtschaft. Der Liedermacher Gerhard Gundermann, damals selbst als Baggerfahrer in einem Braunkohletagebau tätig, sang in einem seiner bekanntesten Songs: „wir schlachten die dreckschleudern / drüben und hier / wo fabrikbosse meutern / dahin kommen wir“ (9).
Dem Aufbruch folgte schnell die Ernüchterung. Statt eines gestiegenen Umweltbewusstseins dominierte beim Wahlverhalten der Bevölkerungsmehrheit die Angst um den Arbeitsplatz – und das aus gutem Grund. Die neu entstandene Grüne Partei musste bei der letzten Volkskammerwahl am 18. März 1990 eine verheerende Niederlage einstecken (10).
Mit der Währungsunion des Jahres 1990 und nachfolgender Fusion der DDR mit der wirtschaftlich stärkeren Bundesrepublik brach binnen weniger Monate der Großteil der ostdeutschen Industriekapazität zusammen. Ohne Rückhalt durch staatliche Subventionierung erwiesen sich viele der ehemals volkseigenen Betriebe unter den geänderten Bedingungen als unrentabel. Andere wurden gezielt von der westlichen Konkurrenz oder auch von Glücksrittern und notorischen Berufskriminellen für ein Butterbrot aufgekauft, um sie auszuschlachten und danach stillzulegen. Bei Gundermann hörte sich das dann so an: „ach meine grube brigitta ist pleite / und die letzte schicht lang schon verkauft / und mein bagger der stirbt in der heide / und das erdbeben hört endlich auf“ (11).
Ostdeutschland war mehrere Jahre lang ein Eldorado für Wirtschaftskriminelle aller Schattierungen, die sich in einem faktisch rechtsfreien Raum die Taschen füllten. Die Folgen waren desaströs; die Region hat sich bis heute nicht von diesem Raubzug erholt. Eine nennenswerte Aufarbeitung oder gar juristische Verfolgung der meisten unter die Rubrik „Vereinigungskriminalität“ fallenden Wirtschaftsverbrechen gab es nie.
Was allerdings diesen grandiosen Industriekahlschlag überlebte, war die den Osten Deutschlands bis heute energetisch dominierende Braunkohleförderung.
Nur Gewinne privatisiert
Die Braunkohleindustrie der DDR wurde – wie fast die gesamte DDR-Volkswirtschaft – nach 1990 von der Treuhandanstalt privatisiert. An die Stelle von im Staatsbesitz befindlichen Bergbau- und Energiekombinaten trat ein unübersichtliches Geflecht von Privatunternehmen. Im Gegensatz zu Westdeutschland, wo defizitär arbeitende Kohlegruben noch viele Jahre lang mittels staatlicher Subventionen weiter betrieben wurden, legte man nun zahlreiche ostdeutsche Tagebaue, deren Lagerstätten zur Neige gingen oder die man als unrentabel einstufte, kurzerhand still. Eine Schock-Strategie, wie sie von der kanadischen Globalisierungskritikerin Naomi Klein beschrieben wurde (12). Von 39 großen Tagebauen wurden jedenfalls nur sieben von Privatfirmen weiter betrieben; zahlreiche Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz.
Da an einem Erwerb interessierte westliche Firmen nicht bereit waren, für die Renaturierung der stillgelegten Tagebaue aufzukommen, wurden diese aus der Verkaufsmasse ausgegliedert und blieben im Besitz eigens dazu gegründeter staatseigener Unternehmen. Letztere nahmen dann die erforderlichen Renaturierungsarbeiten unter Inanspruchnahme erheblicher Zuschüsse aus dem Bundesfinanzministerium und den Länderkassen in Angriff.
Eine solche Renaturierung ist außerordentlich aufwendig und kostenintensiv. Millionen Kubikmeter Erdreich müssen bewegt und Unmengen von Wasser in die neu entstandene Seen gepumpt werden. Dazu kommen die Begrünung der Landschaft sowie die Reinigung verschmutzter und biologisch toter Gewässer. Bisher wurde diese Renaturierung aus öffentlichen Mitteln mit etwa 11 Milliarden Euro bezuschusst (13). Und die Sanierung ist keineswegs abgeschlossen.
Im Klartext: Privatisiert wurde von der Treuhandanstalt und ihren Nachfolgeunternehmen alles, was Gewinn versprach. Die Betriebsteile, die nur Verluste einfahren konnten, blieben in öffentlicher Hand.
Nach Abschluss der Renaturierung wurden und werden die so entstandenen Seen und Wälder jeweils an den Meistbietenden verkauft, was allerdings im Regelfall nur einen Bruchteil der zuvor angefallenen Kosten deckt. Bei einem Großteil der ehemals zerstörten Landschaft gilt die Renaturierung inzwischen als abgeschlossen und die Flächen sind verkauft. Die Sanierung einiger zuletzt stillgelegter Tagebaue und die Wiederherstellung eines sich selbst regulierenden Wasserhaushaltes in der jeweiligen Region werden aller Wahrscheinlichkeit nach aber noch Jahrzehnte dauern.
Mit der Privatisierung übernahmen die erwerbenden Unternehmen die Verpflichtung, gemäß gültigem Bergrecht die von ihnen betriebenen Braunkohletagebaue nach der irgendwann erfolgenden Stilllegung ebenfalls zu renaturieren. Die neuen Besitzer sind angehalten, für Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Landschaft hinreichende Rücklagen zu bilden. Diese Verpflichtung zur Bereitstellung von Milliardenbeträgen zu umgehen, erwies sich als ein reichhaltiges Betätigungsfeld krimineller Manager.
Unterwegs in den Ausstieg?
Auf welcher Grundlage in den 1990er Jahren die Entscheidung für ein weiteres Betreiben von Braunkohletagebauen und Heizkraftwerken im Osten Deutschlands getroffen wurde, ist umstritten. War es der Einfluss von Gewerkschaften auf die SPD samt der Furcht vor noch größeren sozialen Verwerfungen im weitgehend deindustrialisierten Osten? Oder war es eher die Lobby von Stromkonzernen, die sich damals gierig auf den billig zu erwerbenden Energiesektor des verschwundenen Staates gestürzt hatten? Fakt ist jedenfalls, dass verdächtig viele Politiker von SPD und CDU in leitenden Positionen des schwedischen Stromkonzerns Vattenfall landeten (14).
Der aktuelle Primärenergieverbrauch setzt sich in der Bundesrepublik Deutschland wie folgt zusammen: Mineralöl 33 %, Erdgas 22 %, Steinkohle 13 %, Erneuerbare Energien 12 %, Braunkohle 11 %, Kernkraft 8 % und Sonstige 1 %. Deutschland hat derzeit die weltweit höchste Fördermenge an Braunkohle (Stand 2013). Jährlich pusten braunkohlebeheizte Kraftwerke etwa 85 Millionen Tonnen Kohlendioxid in die Atmosphäre (Stand 2012). Der Weltklimarat fordert seit Jahren einen Ausstieg aus der extrem umweltverschmutzenden Technologie.
„Klimakanzlerin“ Angela Merkel sprach sich Anfang 2015 für eine vollständige Dekarbonisierung der Weltwirtschaft bis zum Ende des 21. Jahrhunderts aus – was Umweltschutzorganisationen allerdings als völlig unzureichend kritisierten. Seit der UN-Klimakonferenz von Paris im Dezember 2015 ist aber wohl damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit Braunkohlekraftwerke und -tagebaue geschlossen werden. Mit einer solchen Schließung müssten gemäß Bergrecht die von den Unternehmen für Renaturierungsmaßnahmen zurückgelegten Gelder zum Einsatz kommen. Wenn solche Gelder denn tatsächlich vorhanden sind.
Kriminelles Bubenstück
Es kann hier nicht die gesamte Historie der postsozialistischen Braunkohleförderung in den neuen Bundesländern wiedergegeben werden. Nachfolgend ein besonders brisanter Fall von Bereicherungen auf Kosten von Umwelt und öffentlichen Kassen:
Aus dem „VEB Braunkohlenkombinat Bitterfeld“ entstand 1990 die „Vereinigte Mitteldeutsche Braunkohle AG“ (MIBRAG). Diese wurde 1994 von der Treuhandanstalt an ein US-amerikanisches Firmenkonsortium verkauft. 2009 erfolgte ein Weiterverkauf an ein anderes Firmenkonsortium, bestehend aus dem mehrheitlich staatseigenen tschechischen Energiekonzern CEZ und der zypriotischen Unternehmensgruppe „J&T“. Durch Verkauf der CEZ-Anteile geriet die Firma 2011 in den Besitz der tschechischen Finanzholding „Energetický a Průmyslový Holding“ (EPH). Und diese gilt derzeit als eines der windigsten Unternehmen in der europäischen Energiebranche: nicht einmal zehn Jahre alt, hochverschuldet und finanziell verbandelt mit dubiosen Firmen, die in einschlägig bekannten Steuerparadiesen registriert sind (15).
Die Holding befindet zu 33 Prozent im Besitz des Vorstandsvorsitzenden Daniel Kretinsky. Die übrigen Anteile werden über diverse Tochterfirmen von der „J&T Unternehmensgruppe“ gehalten. Bei Kretinsky handelt es sich um einen ehemaligen Topmanager von „J&T“. Greenpeace Deutschland bezeichnet die drei Anteilseigner von EPH als „Oligarchen“, die Firma selbst (den ehemaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering zitierend) als „Heuschrecke“.
Seine Wurzeln hat das 2009 in Prag gegründete Unternehmen EPH in einer 1990 auf Zypern registrierten Tochterfirma von „J&T“, die sich auf den Verkauf von sowjetischem beziehungsweise russischem Erdgas spezialisiert hatte. EPH ist überwiegend im konventionellen Energiesektor tätig, baut Braunkohle ab, betreibt Kohlekraftwerke, importiert Strom, Fernwärme und Erdgas aus der Ukraine über die Slowakei und Tschechien nach Mitteleuropa. Da die Republik Tschechien mit dem Verbot der Erschließung weiterer Braunkohletagebaue Kurs auf einen Ausstieg aus dieser Energiequelle genommen hat, expandiert EPH seit seiner Gründung zielgerichtet in die Energiewirtschaft anderer Staaten und zählt derzeit zu den größten europäischen Energieversorgungsunternehmen.
Im Zusammenhang mit EPH wurden und werden immer wieder Korruptionsvorwürfe laut – auch beim Erwerb der MIBRAG. Der Vorstandsvorsitzenden Kretinsky stand im Zusammenhang mit der sogenannten „Toskana-Affäre“ 2009 im Verdacht, den führenden konservativen Politiker und ehemaligen tschechischen Premier Mirek Topolanek geschmiert zu haben. Dieser stritt die Beschuldigungen ab. Fakt ist allerdings, dass der überwiegend im Staatsbesitz befindliche tschechische Energiekonzern CEZ seine Anteile an MIBRAG verdächtig billig an EPH abgegeben hatte. Ebenfalls im Jahre 2009 ermittelte die Europäische Kommission gegen EPH und zwei weitere tschechische Unternehmen der Energiebranche wegen unerlaubter Kartellabsprachen. Wegen Behinderung dieser Ermittlungen wurde damals gegen das Management von EPH ein Bußgeld von 2,5 Millionen Euro verhängt. 2014 gab es eine Razzia in der Berliner Geschäftsräumen des Finanzberatungsunternehmens „Goetzpartners“. Firmeninhaber Goetz war aktiv beteiligt am Erwerb der MIBRAG durch das Konsortium EPH. Gegen ihn sowie gegen den ehemaligen MIBRAG-Vorstandsvorsitzenden Joachim Geissler wird seitdem wegen des Verdachts der Korruption, Bestechung und Steuerhinterziehung ermittelt.
Obwohl der Umsatz von MIBRAG leicht rückläufig ist, gab es nach dem letzten Besitzerwechsel einen massiven Kapitalabfluss in Richtung des Mutterunternehmens EPF. Der Energiejournalist Stefan Schroeter nennt den abgeführten Gewinn eine „im Bergbau ungewöhnlich hohe Umsatzrendite“ (16). Dieser Kapitalabfluss geht teilweise zu Lasten der vom Unternehmen gebildeten Rückstellungen für Renaturierung der noch betriebenen Tagebaue. 231 Millionen Euro hatte MIBRAG zum Zeitpunkt des Besitzerwechsels für diese Renaturierung zurückgestellt – 13 Prozent seiner anfallenden Kosten flossen regelmäßig in diese Rückstellung.
Binnen eines Jahres verschwand über die Hälfte der Summe (55 Prozent) in Richtung der hochverschuldeten EPF. Die verbliebene Rückstellsumme hatte sich in den letzten Jahren dann wieder leicht erhöht, erreichte aber keinesfalls den beim Besitzwechsel vorhandenen Umfang. Der kalkulatorische Anteil für jährlich zu leistende Rückstellungen war vom neuen Besitzer nämlich stark reduziert worden.
Von Greenpeace Deutschland wurde eingeschätzt, dass die (mit Stand 2014) vorhandenen Rückstellungen nur knapp 13 Prozent der für die Bergbau-Sanierungskosten tatsächlich erforderlichen Mittel ausmachen.
Die tschechische Holding konnte unter anderem durch dieses Bubenstück binnen weniger Jahre den gesamten Kaufpreis wieder refinanzieren. Bezeichnenderweise flog der Deal nur auf, weil MIBRAG im Jahre 2015 durch die Strafanzeige einer Bürgerinitiative dazu gezwungen wurde, seinen überfälligen Geschäftsbericht für das Jahr 2013 im Bundesanzeiger einzustellen (17).
Und wer muss am Ende für die Renaturierung der Tagebaue zahlen, wenn die viel zu niedrigen Rückstellungen verbraucht sind und MIBRAG Konkurs anmeldet? Die Frage ist müßig. Natürlich die öffentlichen Kassen und damit die Steuerzahler.
Und noch einmal…
Aus dem „VEB Braunkohlenkombinat Senftenberg“ und dem „Kombinat Schwarze Pumpe“ entstand in den Jahren von 1990 bis 1993 schrittweise die „Lausitzer Braunkohle AG“ (LAUBAG). 1994 wurde die LAUBAG von der Treuhandanstalt für 2,1 Milliarden DM an ein Konsortium von Unternehmen der westdeutschen Energiebranche verkauft. Nach Auflagen der Europäischen Wettbewerbskommission und des Bundeskartellamts trennten sich die Hauptanteilseigner im Jahre 2001 von der LAUBAG und die Firma ging an ein Tochterunternehmen des staatseigenen schwedischen Stromriesen Vattenfall. Dieses fusionierte wenig später mit mehreren anderen Firmen, die sich ebenfalls in Besitz von Vattenfall befanden.
Der Stromriese Vattenfall steht seit Jahren nicht nur wegen des Betreibens von Atomkraftwerken, sondern auch wegen seiner klimaschädlichen Orientierung auf Braunkohleverbrennung in der Kritik. 2008/2009 beispielsweise scheiterte ein Volksbegehren nur knapp, mittels derer Umweltschutzgruppen die Inbetriebnahme neuer Braunkohletagebaue verhindern wollten.
Als Vattenfall jüngst seinen schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohle ankündigte, konnte das nur auf den ersten Blick überraschen: Nach der Pariser UN-Konferenz von 2015 scheint es wohl wirklich Ernst zu werden. Angekündigt ist, den Kohlendioxid-Ausstoß aus deutschen Kraftwerken bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. Bis 2050 sollen 80 Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.
Kommt nun das Aus für die Braunkohle? Die Stilllegung mehrere Kraftwerke ist jedenfalls angekündigt. Die Unternehmen RWE, MIBRAG und Vattenfall sollen eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 1,61 Milliarden Euro (verteilt über mehrere Jahre) erhalten.
Im April 2016 kündigte Vattenfall an, seine ostdeutsche Braunkohleförderung zu veräußern. Und an wen? An ein Konsortium, bestehend aus EPH und der mit EPH durch undurchsichtige Geschäfte verbandelten Firma PPF Group. Zusätzlich zu den eigentlichen Firmenimmobilien übernimmt das erwerbende Konsortium auch die von Vattenfall gebildeten Rückstellungen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro sowie einen Anspruch auf die staatlichen Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Schließung von Kohlekraftwerken.
Die EPH wurde weiter oben schon hinlänglich genau beschrieben. Aber wer ist nun die PPF Group? Gemäß Wikipedia ist dieses in den Niederlanden registrierte Unternehmen zu etwa 99 Prozent im Besitz des tschechischen Unternehmers Petr Kellner. Kellner ist mehrfacher Milliardär und gilt als der reichste Mensch der Tschechischen Republik. In der Forbes-Liste der reichsten Menschen der Erde belegt er derzeit Platz 96. Sein Vermögen machte er in der wilden 1990er Jahren mit der Privatisierung von tschechischem Volkseigentum durch dubiose Finanzgeschäfte, insbesondere bei der „Transformation“ der ehemals staatlichen Versicherungsgesellschaft. Danach expandierte die PPF Group in die Telekommunikationswirtschaft und in die Pharmaindustrie, ist Hauptaktionär mehrerer Großunternehmen in Tschechien, der Slowakei und in Spanien. In Russland konnten Kellners Unternehmen den russischen Oligarchen Oleg Deripaska erfolgreich zurückdrängen und Teile von dessen Besitz schlucken. Was also ist Petr Kellner? In Osteuropa nennt man Figuren wie ihn Oligarch.
Vattenfall hatte zwar angekündigt, in den Kaufvertrag Klauseln aufzunehmen, die in den ersten Jahren einen übermäßigen Gewinnabfluss aus der LAUBAG in Richtung EPH/PPF ausschließen. Aber wie kann man die Einhaltung solcher Vertragsklauseln kontrollieren, wenn der Partner seine Geschäftsberichte unter Verschluss hält und mittels Gerichtsbeschluss zu einer Herausgabe gezwungen werden muss?
Greenpeace Deutschland befürchtet jedenfalls, dass EPH/PPF „das Kapital aus der von Vattenfall übernommenen Braunkohlesparte und den übertragenen Rückstellungen herauszieht, in der Zukunft Insolvenz anmeldet oder sich durch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen einer Haftung entzieht. Die Milliardenkosten für die Rekultivierung bleiben den deutschen Steuerzahlern überlassen.“ (18)
Fazit
Fachleute gehen angesichts der aktuellen Entwicklung der Strompreise und insbesondere der Pariser Weltklimakonferenz davon aus, dass mit der konventionellen Erzeugung von Energie in absehbarer Zeit nicht mehr das ganz große Geld verdient werden kann. Der Ausstieg von Vattenfall aus der ostdeutschen Braunkohleförderung war also voraussehbar und folgerichtig.
Finanzjongleure wie EPH und PPF sind aber erklärtermaßen nur an gewinnträchtigen Wachstumsbranchen interessiert. Warum expandieren sie plötzlich in einen niedergehenden Industriezweig? Nur wegen der staatlichen Förderungen für einen vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle? Oder sind sie Geier, die über einem Leichnam kreisen, um möglich viele Filetstücke aus ihm herauszureißen, sie zu verspeisen und sich dann vom Acker zu machen?
Wäre so etwas kriminell? Aber gewiss doch. Die Gesetzeslage ist eindeutig – gemäß deutschem Bergrecht sind die Besitzer zur Rekultivierung von Bergbaufolgelandschaften verpflichtet. Was aber, wenn es den oder die Besitzer nicht mehr gibt? Auch das ist geregelt: Für betrügerische Insolvenz gibt es in jedem Strafgesetzbuch der Welt entsprechende Paragraphen.
Kann man eine betrügerische Insolvenz im Vorfeld verhindern? Ja, natürlich. Man kann bei Geschäftsabschluss von erwerbenden Unternehmen Sicherungsleistungen abfordern, die auch im Falle einer Insolvenz greifen. Man muss es nur wollen. Aber von einem solchen Willen war und ist bei den Verantwortlichen nichts zu spüren. Wir haben Kapitalismus und in einem solchen gebührt dem freien Unternehmertum das politische Primat.
Anmerkungen:
(1) Karl Marx: „Kritik des Gothaer Programms“, zitiert nach: Marx / Engels „Ausgewählte Schriften“, Band 2, Dietz Verlag, Berlin 1966, Seite 11
(2) Friedrich Engels: „Anteil der Arbeit an der Menschwerdung des Affen“, ebenda, Seite 76
(3) Thomas Klein, anfangs Aktivist der DDR-Opposition und fraktionsloser Abgeordneter in der letzten DDR-Volkskammer, später Bundestagsabgeordneter der PDS, brachte die Situation auf den Punkt: „Die DDR war ein Land, in dem sich die Unterwerfung unter verbrauchsexzessive westliche Konsumideale mit enormen Umweltschäden infolge der permanenten Priorität systemwettbewerbsgetriebener Wachstumsökonomie gegenüber der Ökologie kombinierte. Ebenso koexistierten trotz aller Spar- und Rationalisierungsapelle eine starke Ressourcen- und Energieverschwendung mit Erscheinungen einer typischen Mangelwirtschaft.“ Zitiert nach Thomas Klein: „Frieden und Gerechtigkeit. Die Politisierung der Unabhängigen Friedensbewegung in Ost-Berlin während der 80er Jahre“, Böhlau Verlag, Köln Weimar Wien 2007, Seite 159
(4) Alfred Kosing: „Sozialismus und Umwelt“. Dietz Verlag, Berlin (DDR) 1988, Seite 13
(5) Kosing, Seite 25
(6) Solche Protestaktionen sind beispielsweise dokumentiert in Wolfgang Rüddenklau: „Störenfried. DDR-Opposition 1986-1989“, BasisDruck Verlag + Edition ID-Archiv, Berlin 1992, Seite 44; in Carlo Jordan / Hans Michael Kloth: „Arche Nova. Opposition in der DDR. Das ‚Grün-ökologische Netzwerk Arche‘ 1989-90“, Basisdruck Verlag, Berlin 1995 sowie in Thomas Klein, Seite 158ff
(7) Die Sowjetunion war (so wie heute der Nachfolgestaat Russland) ein bedeutender Ölproduzent und hatte mit den anderen osteuropäischen Volksdemokratien langfristig gültige Lieferverträge geschlossen. Der jeweilige Preis für Rohöl wurde in diesen Verträgen auf der Grundlage des durchschnittlichen Weltmarktpreises der Vorjahre definiert. Zu Beginn der Ölkrise war diese Regelung für die Abnehmerländer günstig. Die DDR erzielte beispielsweise Riesengewinne, indem sie billiges sowjetisches Erdöl teuer an Westeuropa weiterverkaufte. Gegen Ende der Ölkrise, als die Weltmarktpreise wieder sanken, drehte sich das Verhältnis um. Die Vertragspreise für sowjetisches Öl lagen plötzlich weit über den Weltmarktdurchschnitt. Die DDR geriet in eine schwere Wirtschaftskrise und alle Betriebsleitungen wurden angehalten, Erdölprodukte einzusparen oder durch andere Produkte auf der Basis einheimischer Rohstoffe zu ersetzen. Aus dieser Krise ist die Volkswirtschaft der DDR nicht mehr herausgekommen.
(8) In der DDR gab es zwar eine dem Naturschutz verpflichtete Gesetzgebung, aber anfangs keine offiziell anerkannte Umweltschutzorganisation, die deren Einhaltung überwachte. Einige Aktivisten konnten unter dem Dach der Kirche in der „Umweltbibliothek“ arbeiten, von der sich später das „Grün-ökologische Netzwerk Arche“ abspaltete. Andere organisierten sich in Arbeitsgruppen innerhalb des völlig legalen Kulturbundes der DDR. 1980 wurde eine „Gesellschaft für Natur und Umwelt“ (GNU) gegründet. Näheres siehe Wolfgang Kühnel / Carola Sallmon-Metzner: „Grüne Partei und Grüne Liga. Der geordnete Aufbruch der ostdeutschen Ökologiebewegung“, in Helmut Müller-Enbergs, Marianne Schulz, Jan Wielgohs (Hg.): „Von der Illegalität ins Parlament. Werdegang und Konzept der neuen Bürgerbewegungen“, LinksDruck Verlag, Berlin 1991, Seite 173
(9) Gerhard Gundermann: „grüne Armee“, in: „Einsame Spitze“ (CD), Buschfunk Musikverlag, 1992
(10) Trotz eines Wahlbündnisses mit dem „Unabhängigen Frauenverband“ (UFV) errangen die DDR-Grünen damals nur insgesamt acht (von 400) Volkskammermandaten. Zusammen mit anderen neugegründeten Bürgerbewegungen (Bündnis 90) bildeten sie eine gemeinsame Fraktion. Deren insgesamt 20 Abgeordnete waren jedoch politisch eine zu vernachlässigende Größe; in keiner der letzten Regierungskoalitionen der verendenden DDR war diese Fraktion vertreten.
(11) Gerhard Gundermann: „brigitta“, in: „Einsame Spitze“ (CD), Buschfunk Musikverlag, 1992
(12) Siehe Naomi Klein: „Die Schock-Strategie. Der Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus“, Fischer Taschenbuch Verlag, 2007
(13) Greenpeace Deutschland: „Schwarzbuch EPF“, Seite 13 (https://www.greenpeace.de/presse/publikationen/schwarzbuch-eph)
(14) Zur weitergehenden Lektüre sei empfohlen das von Greenpeace Deutschland veröffentlichte „Schwarzbuch Kohlepolitik“ (https://www.greenpeace.de/presse/publikationen/schwarzbuch-kohlepolitik)
(15) Diese und zahlreiche nachfolgende Informationen beruhen im Wesentlichen auf dem von Greenpeace Deutschland herausgegebenen „Schwarzbuch EPF“
(16) Stefan Schroeter: „Mibrags später Geschäftsbericht belegt starken Kapitalabfluss“ vom 23. Juli 2015 (http://stefanschroeter.com/1121-mibrags-spaeter-geschaeftsbericht-belegt-starken-kapitalabfluss.html)
(17) Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres ihren Geschäftsbericht öffentlich zu machen.
(18) Zitiert aus dem „Schwarzbuch EPF“, Seite 11
Gerd Bedszent lebt und arbeitet als freier Autor in Berlin. Er schreibt unter anderem für „junge Welt“ und „Ossietzky“.
Aus: BIG Business Crime Nr. 4/2016
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