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Wider die politische Unkultur, zivilgesellschaftliches Engagement zu diskreditieren

Business Crime Control verfolgt mit Sorge den Umgang von Politik und Justiz mit Organisationen der Zivilgesellschaft. Es entsteht der Eindruck, dass eine öffentliche Auseinandersetzung mit Organisationen, die ein selbstbestimmtes, demokratisches Zusammenleben fördern und dazu auch Regierungshandeln kritisch befragen, gescheut und statt dessen über finanziellen Druck die Arbeit erschwert oder gar unmöglich gemacht werden soll. Beispielhaft hierfür stehen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac und der Beschluss des CDU-Bundesparteitags von Anfang Dezember 2018, jetzt auch die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. überprüfen zu lassen.

„Rechtssicherheit“ im Gemeinnützigkeitssektor zu schaffen sei notwendig, hieß es bei CDU und CSU anlässlich der Jamaika-Verhandlungen. Ein „Gemeinnützigkeitsrecht“ zu schaffen, das den Anforderungen an zivilgesellschaftliche Organisationen Rechnung trägt, forderte die SPD in ihrem Bundestagswahlprogramm. Doch statt mit der Regierungsmehrheit der Großen Koalition gesetzlich initiativ zu werden, lassen diese Parteien es zu oder fördern es noch, dass die Justiz als Hebel gegen Vertreter der Zivilgesellschaft benutzt wird und sei die Begründung dafür noch so dünn.

Jetzt entschied der Bundesfinanzhof über die Zulässigkeit der Revision gegen ein Urteil des Hessischen Finanzgerichtes in Kassel. Dieses hatte im Jahr 2016 die Gemeinnützigkeit von Attac in vollem Umfang bestätigt, nachdem sie vom Finanzamt Frankfurt aberkannt worden war. Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums klagte das Finanzamt Frankfurt gegen den Gerichtsbeschluss und bekam vom Bundesfinanzhof Recht. Die Arbeit von Attac könne nicht als gemeinnützig gelten, so der Bundesfinanzhof, weil sie in erster Linie aus allgemeinpolitischen Initiativen und Kampagnen bestehe.
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